1. Geltungsbereich
Für alle Angebote von „burgen-land.de“ (nachfolgend Vermieter genannt) an Mieter gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Mieter ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit Burgenland Hüpfburgverleih, Inhaber: Matthias Schindel, Puschkinstraße 23, 06108 Halle (Saale)
3. Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietobjekte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Mietobjekte ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
4. Preise
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard).
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und geben das Mietobjekt nach Zahlungseingang im Mietzeitraum frei.
Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Mietobjekte bleiben auch nach der Bezahlung unveräußerliches Eigentum des Vermieters. Der Mieter bekommt nur ein Nutzungsrecht für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum gewährt. Da es sich bei dem Mietvertrag nicht um einen Warenverkauf im Fernabsatz handelt, sondern um Angebote und Leistungen, die auf die speziellen Bedürfnisse des Mieters erstellt wurden, findet das Widerrufsrecht laut BGB keine Anwendung.
Die Mietobjekte dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht weitervermietet oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Des Weiteren ist die Abtretung oder Übertragung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere Dritte ebenfalls ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht möglich.
7. Pflichten des Mieters
Es obliegt dem Mieter, die Mietobjekte schonend und gewissenhaft zu behandeln, um sie vor Schäden zu bewahren. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er die Mietobjekte in einer Weise benutzt und behandelt, die dem Ziel der Werterhaltung entspricht und den Standards eines verantwortungsbewussten Eigentümers gerecht wird.
Der Kunde, der Mietobjekte anmietet, ist dafür verantwortlich, die allgemeinen Vorschriften zur Verkehrssicherung einzuhalten und sicherzustellen, dass die Mietobjekte ständig unter Aufsicht einer erwachsenen Person stehen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Es ist die Pflicht des Mieters, die Mietobjekte auf eigene Kosten vor Wetterbedingungen wie Regen, Hagel, Überschwemmungen, Sturm, Schneefall etc. sowie vor möglichen Vandalismusschäden zu schützen, beispielsweise indem er die Mietobjekte in einem sicheren Gebäude unterbringt. Im Falle von Regen müssen die Mietobjekte unverzüglich vom Stromkreis getrennt und abgedeckt werden, um sicherzustellen, dass insbesondere elektronische Geräte trocken bleiben. Das Gebläse ist über Nacht an einem trockenen Ort aufzubewahren.
8. Nutzungsbedingungen
- Die Hüpfburgen sind ausschließlich für private Zwecke zu vermieten, wie z.B. Geburtstage oder Familienfeiern. Eine gewerbliche Nutzung ist untersagt.
- Vor dem Aufstellen der Hüpfburg ist der Untergrund von spitzen Gegenständen zu befreien, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Es ist ein sicherer Abstand zu Hitzequellen, Wänden und sonstigen Hindernissen einzuhalten, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden.
- Schuhe, Brillen, Schmuck und sonstige scharfe Gegenstände sind vor Benutzung der Hüpfburg abzulegen, um Beschädigungen zu vermeiden.
- Das Mitbringen von Nahrungsmitteln und Getränken auf die Hüpfburg ist untersagt, um Verschmutzungen und Verletzungsgefahren zu vermeiden.
- Das zulässige Gesamtgewicht der Hüpfburg darf nicht überschritten werden, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden.
- Übertrieben ruppiges Spielen und das Beschädigen der Netze ist untersagt, um Schäden zu vermeiden.
- Während der Nutzung der Hüpfburg ist eine Aufsicht durch einen Erwachsenen erforderlich, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden.
- Bei starkem Wind, Regen oder Gewitter ist die Hüpfburg umgehend zu räumen, auszustellen und abzudecken oder zu sichern, um Schäden und Verletzungen zu vermeiden.
- Das bekleben oder beschriften der Mietobjekte ist strengstens verboten und kann zusätzliche Kosten für den Mieter verursachen.
9. Haftung
Der Mieter haftet für alle Personen- und Sachschäden, die mit dem Gebrauch der Mietobjekte entstehen, uneingeschränkt.
Die Verwendung der Mietobjekte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
Der Mieter ist für sämtliche Schäden haftbar, die durch eine unsachgemäße Behandlung oder eine übermäßige Beanspruchung des Mietobjekts verursacht werden. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die ohne sein eigenes Verschulden von Familienmitgliedern, Freunden, Helfern oder anderen Dritten verursacht wurden. Diese Haftung bleibt bestehen, auch wenn die verursachende Person nicht identifiziert werden kann oder ihre Identität unklar bleibt.
Der Mieter hat unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen, falls das Mietobjekt oder Teile davon während der Mietzeit beschädigt oder verschmutzt werden. Eine nachträgliche Reklamation von Schäden oder Angaben nach Rückgabe des Mietobjekts wird nicht anerkannt und der Mieter ist haftet für diese.
Wenn bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden entdeckt wird, wird davon ausgegangen, dass der Mieter für diesen Schaden verantwortlich ist, es sei denn, er kann nachweisen, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des gemieteten Artikels vorhanden war. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren und darüber zu informieren, wenn ein Schaden bereits bei der Übergabe oder vor der Nutzung festgestellt wurde. Jegliche nachträglichen Reklamationen und Angaben von Schäden werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters. Sollte ein Schaden bereits vor der Nutzung der Mietobjekte entdeckt worden sein, ist es dem Mieter untersagt, diese zu nutzen und der Vermieter muss unverzüglich informiert werden.